RECHTSINFORMATION

Das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) dient der Kundmachung der im Bundesgesetzblatt (seit 2004) und in den Landesgesetzblättern der Länder (Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und Vorarlberg ab 2015, Kärnten, Steiermark, Tirol und Wien ab 2014) zu verlautbarenden Rechtsvorschriften sowie der Amtlichen Verlautbarungen der Sozialversicherung und der Amtlichen Veterinärnachrichten. Neu im RIS….

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